Mietkautionsbürgschaft: Die sichere und zuverlässige Alternative zur herkömmlichen Mietkaution

Die Mietkautionsbürgschaft, auch als Mietkaution bekannt, dient als Sicherheitsleistung, die der Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sie schützt den Vermieter vor möglichen Mietschäden oder Mieteinnahmenausfall, die vom Mieter verursacht werden können.

Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft genau und ist sie eine clevere Alternative zur Barkaution? Diese und weitere Fragen zum Thema Mietkautionsbürgschaft werden in diesem Artikel behandelt. Alle Fragen rund um das Thema Mietkautionsbürgschaft werden auf dieser Seite beantwortet.

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Alles was Sie wissen sollten zur Mietkautionsversicherung:


Was ist eine Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine alternative bargeldlose Form der Mietkaution, bei der anstelle einer Geldsumme (maximal bis zu drei Nettokaltmieten) eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheitsleistung für den Vermieter hinterlegt wird, obwohl kein kein Geld zwischen Mieter und Vermieter fließt. Diese Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung ausgestellt und garantiert dem Vermieter die Begleichung möglicher Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie als Mieter die normalerweise für die Kaution vorgesehene Geldsumme behalten. Dadurch können kurzfristige finanzielle Engpässe leichter überbrückt oder bestehende Wünsche, wie beispielsweise der Kauf neuer Möbel, erfüllt werden.

Eine Kautionsbürgschaft wird durch ein offizielles Dokument dargestellt, das bescheinigt, dass eine dritte Partei im Schadensfall gegenüber Ihrem Vermieter haftbar ist. Das heißt: Sollte es zu Schäden an der Mietwohnung kommen oder Mietschulden bestehen, richtet der Vermieter seine Forderungen direkt an diese dritte Partei – den Bürgen – und nicht an Sie als Mieter. Als Bürgen können Privatpersonen mit guter Bonität, Banken oder Versicherungen auftreten.

Schauen Sie sich die Vertragsbedingung bei jedem Bürgen genau an. Bei der EuroKaution EKS Service GmbH steht die R+V Allgemeine Versicherung – einer der größten Versicherungen Deutschlands – im Hintergrund als Bürge an. Unsere Jahresgebühr beträgt 4,7 % Ihrer in Ihrem Mietvertrag stehenden Kautionssumme. Sie können diese monatlich/vierteljährlich/halbjährlich/jährlich begleichen.


Funktionsweise der Mietkautionsbürgschaft

Bei einer Mietkautionsbürgschaft schließt der Mieter einen Vertrag mit einer Bank oder Versicherung ab. Diese Institution übernimmt die Bürgschaft und stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus. Im Falle eines Schadens oder Mietrückstands kann der Vermieter sich direkt an die bürgende Institution wenden und die Auszahlung der Kaution verlangen. Die Bank oder Versicherung übernimmt dann die Zahlung bis zur vereinbarten Höhe und fordert den Betrag anschließend vom Mieter zurück.

Vorteile der Mietkautionsbürgschaft

Für den Mieter

Liquiditätsvorteil:

Anstatt die Kaution in bar zu hinterlegen und somit eine größere Summe Geld auf einmal zu blockieren, kann der Mieter die Bürgschaft nutzen. Das setzt Kapital frei, das anderweitig verwendet werden kann, z. B. für Möbel oder andere notwendige Ausgaben.

Einfach und schnell online:

Sie beantragen die Kautionsbürgschaft online – das dauert nur wenige Minuten, wenn Sie Ihren Mietvertrag und Ihre Bankverbindung zur Hand haben (erforderte Unterlagen)

Sofortige Absicherung:

Eine Mietkautionsbürgschaft kann oft schneller bereitgestellt werden als die traditionelle Barkaution, was besonders nützlich ist, wenn kurzfristig eine Wohnung benötigt wird.

Günstig – Flexibilität bei der Finanzierung:

Der Mieter zahlt für die Bürgschaft in der Regel eine jährliche Prämie, die meist einen kleinen Prozentsatz der Kautionssumme beträgt. Diese Kosten sind oft leichter zu bewältigen als eine einmalige, große Barkaution. Für den Service der EuroKaution zahlen Sie nur einen Jahresbeitrag von 4,7 % der im Mietvertrag geregelten Mietkautionsumme. statt 1.500 € Kaution hinterlegen zu müssen, zahlen Sie nur 5,88 € im Monat als Beitrag.

Sicher dank dem Expertenschutz:

Unsere Kautionsbürgschaft ist für Sie sicherer als eine Barkaution. Dank der Mietrechts-Experten der R+V Versicherung wird ein geprüfter und rechtssicherer Auszahlungsprozess ermöglicht.

Kein Verlust von Zinserträgen:

Bei einer Barkaution wird das hinterlegte Geld zwar verzinst, die Zinserträge sind jedoch in der aktuellen Niedrigzinsphase sehr gering. Mit einer Bürgschaft entfällt dieser Aspekt, und der Mieter hat keinen Nachteil durch entgangene Zinsen.

FairPlay:

die EuroKaution – Kautionsbürgschaft ist jederzeit kündbar und wir taggenau abgerechnet. Sie bekommen dann prozentual auf Jahr gerechnet Ihren Jahresbeitrag erstattet.

Die MietkautionsBürgschaft ist ab dem Tag des Auszugs beitragsfrei (mit Nachweis)

Sie sind ausgezogen, aber Ihr Vermieter hat die Bürgschaft noch nicht zurückgegeben? Schicken Sie uns innerhalb von 3 Monaten einfach eine Kopie des Übergabeprotokolls oder die Kündigungsbestätigung an kundenservice@eurokaution.de und wir berechnen Ihnen ab dem Auszugsdatum keinen Beitrag. Andernfalls gilt der Stichtag, an dem der Nachweis bei R+V eingeht.

Kein Verwaltungsaufwand:

Der Vermieter muss das Kautionskonto nicht verwalten, und der Mieter muss sich keine Gedanken über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution machen.

Bessere Bonität:

Da die Kautionssumme nicht tatsächlich hinterlegt wird, sondern nur eine Bürgschaft besteht, bleibt die Bonität des Mieters durch die frei bleibenden Mittel unberührt.

Einfachere Rückabwicklung:

Bei Auszug und ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe entfällt die Wartezeit auf die Rückzahlung der Kaution, da die Bürgschaft einfach endet.

Für den Vermieter

Zuverlässige Sicherheit:

Die Bürgschaft stellt eine ebenso verlässliche Sicherheit wie eine traditionelle Barkaution dar. Im Falle von Schäden oder ausstehenden Mietzahlungen kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen.

Schnelle Verfügbarkeit:

Der Vermieter erhält die Sicherheit sofort, da die Bürgschaft schnell und unkompliziert abgeschlossen werden kann. Es besteht keine Notwendigkeit, auf die Überweisung der Barkaution zu warten.

Keine Verwaltungsaufwände:

Da kein Kautionskonto eingerichtet und verwaltet werden muss, entfallen die administrativen Aufwände für den Vermieter. Es gibt keine Notwendigkeit, sich um Zinsabrechnungen oder die Rückzahlung der Kaution zu kümmern.

Reduziertes Risiko bei Insolvenz des Mieters:

Sollte der Mieter insolvent werden, ist die Bürgschaftsgesellschaft in der Regel zahlungsfähig und der Vermieter erhält seine Ansprüche beglichen, was bei einer Barkaution schwieriger sein kann.

Rechtliche Klarheit:

Mietkautionsbürgschaften sind rechtlich gut abgesichert und bieten eine klare Grundlage für den Vermieter, seine Ansprüche geltend zu machen.
Die Bürgschaft garantiert den gleichen Schutz wie eine Barkaution laut § 551 BGB.

Attraktivität für Mieter:

Da die Mietkautionsbürgschaft für viele Mieter finanziell attraktiver ist, kann der Vermieter einen größeren Kreis potentieller Mieter ansprechen. Dies kann besonders in Märkten mit hoher Konkurrenz von Vorteil sein.

Schnelle Abwicklung im Schadensfall:

Im Schadensfall oder bei ausstehenden Mietzahlungen erfolgt die Abwicklung meist zügig, da die Bürgschaftsgesellschaften professionelle Prozesse zur Schadensregulierung haben.

100% Entschädigung – wir die EuroKaution und die R+V sind im Schadensfall für Sie da. Es erfolgt eine zeitnahe Schadensregulierung durch die R+V Versicherung.

Nachteile der Mietkautionsbürgschaft

Für den Mieter

  • Laufende Kosten: Die jährlichen Gebühren für die Bürgschaft können sich über die Jahre summieren und letztendlich höher ausfallen als die traditionelle Barkaution.
  • Rückzahlungsverpflichtung: Im Schadensfall muss der Mieter den ausgezahlten Betrag an die Bürgschaftsgeberin zurückzahlen.

Für den Vermieter

Verzögerte Zahlung: Obwohl die Bürgschaft eine schnelle Zahlung garantiert, kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen, bis der Anspruch geprüft und ausgezahlt wird.


Gibt es Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Sicherheitsleistung – auch Mietsicherheit genannt, bei Ihrem Vermieter zu Beginn Ihres Mietverhältnisses zu hinterlegen: Barkaution, Kautionskonto, Sparbuch, Bankbürgschaft und Genossenschaftsanteile.

Barkaution/Kautionskonto

Dies ist die häufigste Form der Mietkaution. Der Mieter zahlt einen bestimmten Betrag (meistens max. drei Monatsmieten) auf ein spezielles Kautionskonto ein. Dieser Betrag wird verzinst und bei Beendigung des Mietverhältnisses inklusive der Zinsen zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.

Sparbuch

Der Mieter kann ein Sparbuch anlegen und dieses dem Vermieter als Sicherheit übergeben. Das Sparbuch wird dann zugunsten des Vermieters verpfändet. Das Guthaben bleibt verzinst und wird am Ende des Mietverhältnisses, nach Abzug möglicher Ansprüche, zurückgegeben.

Bankbürgschaft

Der Mieter kann eine Bankbürgschaft in Anspruch nehmen. Hierbei bürgt die Bank für die Kautionssumme. Der Mieter zahlt dafür eine jährliche Gebühr an die Bank. Diese Form ist besonders sicher und wird von vielen Vermietern akzeptiert. Bei einem Großteil der Banken ist die Bürgschaft an Bedingungen wie ein Kundenkonto oder zusätzliche Kosten geknüpft. Zusätzlich sollte man auch beachten, das eine Bankbürgschaft die Kreditlinie des Mieters schmälert. Dies wäre bei der Mietkautionsbürgschaft nicht der Fall, die Kreditline bleibt zu 100% erhalten.

Genossenschaftsanteile

Bei bestimmten Wohnungsgenossenschaften ist es möglich, anstelle einer Kaution Genossenschaftsanteile zu erwerben. Diese Anteile sichern das Mietverhältnis und können bei Auszug unter Berücksichtigung der Genossenschaftsregeln wieder verkauft werden.

Fazit:

Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile obwohl die Barkaution und das Kautionskonto traditionell und weit verbreitet sind, bieten Mietkautionsversicherungen und Bankbürgschaften eine größere Flexibilität und Liquidität für den Mieter. Es ist wichtig, die jeweilige Situation und die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen, um die beste Lösung zu finden


Für wen ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?

Grundsätzlich ist sie für alle Mieter von Nutzen, die Ihr Geld für die Mietkaution behalten möchten und eine sichere Alternative zur Barkaution wollen. Somit können Sie sich ein paar Wünsche erfüllen oder das Geld einfach sparen.

Ob eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen des Mieters und des Vermieters ab. Hier sind einige Überlegungen, die dabei helfen können, diese Entscheidung zu treffen:

FÜR MIETER:

Liquidität erhalten:

  • Mieter müssen keine große Summe Geld für die Kaution hinterlegen, sondern können das Geld für andere dringende Ausgaben nutzen. Sie bestimmen eigenständig über Ihr Geld.

Einfacher Zugang:

  • Die Bürgschaft kann oft schneller und unkomplizierter abgeschlossen werden als die Bereitstellung einer Barkaution.

Flexibilität:

  • Die jährliche Prämie ist oft leichter zu bezahlen als eine einmalige, große Kautionszahlung. So kann man Beispielsweise seinen Lebensstandard verbessern.

Mit dem Gesparten Geld der Barkaution könnte man sich zum Beispiel neue Möbel kaufen.

Keine Doppelbelastung:

  • bei einem Umzug die Rückzahlung der alten Mietkaution noch aussteht. Statt ein zweites Mal eine Kautionssumme von bis zu drei Nettokaltmieten bereitstellen zu müssen, lässt sich die Wartezeit bis zur Rückzahlung mit einer Bürgschaft für die neue Wohnung überbrücken. Eine R+V Mietkautionsbürgschaft ist jederzeit problemlos kündbar

Kein Zinsverlust:

  • In der aktuellen Niedrigzinsphase ist der finanzielle Nachteil durch entgangene Zinsen auf die Barkaution minimal.

Zusätzliche Sicherheit:

  • Bei EuroKaution werden Forderungen des Vermieters vor Auszahlung von Experten der R+V Versicherung geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mietkaution nicht unrechtmäßig einbehalten wird.

FÜR VERMIETER

Zuverlässige Sicherheit:

  • Die Bürgschaft bietet eine ebenso verlässliche Sicherheit wie eine Barkaution, da sie von renommierten Versicherungen oder Banken ausgestellt wird.

Schnelle Abwicklung:

  • Im Schadensfall erfolgt die Auszahlung durch die Bürgschaftsgesellschaft schnell und unkompliziert.

Attraktivität für Mieter:

  • Da die Mietkautionsbürgschaft für Mieter oft attraktiver ist, kann sie helfen, eine größere Anzahl potenzieller Mieter anzuziehen.

Nachteile der Mietkautionsbürgschaft?

Die jährliche Prämie für die Bürgschaft summiert sich über die Jahre und ist im Endeffekt eine zusätzliche finanzielle Belastung, aber diese Jahresgebühr ist Wichtig für die Haftungsübernahme des Mieters.

Irrglaube ist die Annahme, dass der Vermieter mit der Barkaution sicherer ist. In der Realität ist es aber anders, mit der Mietkautionsbürgschaft ist das „Abwohnen“ der Mietkaution und fehlende Teilzahlungen ausgeschlossen. Wenn es zum Schadensfall kommt, bürgt die große und anerkannte R+V Allgemeine Versicherung. Für diejenigen Vermieter denen die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft noch nicht bekannt sind – hier eine Informationsbroschüre zum Download:


Was ist eine Mietkautionsbürgschaft – “nicht” auf erstes Anfordern?

Eine Bürgschaft, die nicht auf erstes Anfordern ausgestellt ist, ist eine Art der Bürgschaft, bei der der Bürge erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Gläubiger (z.B. der Vermieter) die Berechtigung seiner Forderung nachgewiesen hat. Diese Form der Bürgschaft bietet dem Bürgen und dem Schuldner (z.B. dem Mieter) einen höheren Schutz im Vergleich zur Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Merkmale einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern:

Nachweispflicht des Gläubigers:

Bevor der Bürge zahlen muss, muss der Gläubiger die Berechtigung seiner Forderung nachweisen, z.B. durch eine gerichtliche Entscheidung oder andere Nachweise, die im Bürgschaftsvertrag festgelegt sind.

Schutz für den Bürgen:

Der Bürge hat die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und anzufechten, bevor er zur Zahlung verpflichtet ist.

Gängige Verwendung Bürgen:

Diese Art der Bürgschaft wird oft in Mietverträgen und anderen Geschäftsbeziehungen verwendet, bei denen beide Parteien ein Interesse an einem ausgewogenen Schutz haben

VORTEILE:

Für den Bürgen:

Der Bürge ist vor ungerechtfertigten Forderungen geschützt und muss erst zahlen, bis die Forderung nachgewiesen wurde.

Für den Schuldner:

Der Schuldner muss sich weniger Sorgen über unberechtigte Zahlungen machen, da der Bürge erst nach Prüfung der Forderung zahlt.

NACHTEILE:

Für den Gläubiger:

Der Gläubiger muss den Aufwand betreiben, die Berechtigung seiner Forderung nachzuweisen, was Zeit und möglicherweise auch Kosten verursacht.

Verzögerte Zahlung:

Im Gegensatz zur Bürgschaft auf erstes Anfordern kann es länger dauern, bis der Gläubiger die Bürgschaftssumme erhält.

Anwendung in der Praxis

Mietverhältnisse: Bei Mietverträgen ist die Bürgschaft “nicht” auf erstes Anfordern eine gängige Praxis, um sicherzustellen, dass der Mieter und der Bürge nur bei berechtigten Forderungen in Anspruch genommen werden

Geschäftsbeziehungen: In Geschäftsverhältnissen, bei denen eine faire und gründliche Prüfung der Ansprüche wichtig ist, wird diese Art der Bürgschaft bevorzugt.

Fazit

Eine Bürgschaft, die nicht auf erstes Anfordern ausgestellt ist, bietet einen fairen Schutz für alle Beteiligten. Der Gläubiger kann seine Forderungen durchsetzen, aber er muss jedoch deren Berechtigung nachweisen. Der Bürge und der Schuldner sind vor unberechtigten Forderungen geschützt. Diese ausgewogene Sicherheitsleistung ist in vielen Miet- und Geschäftsverhältnissen eine bevorzugte Wahl.


Was ist eine Mietkautionsbürgschaft – auf erstes Anfordern?

Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist eine spezielle Art der Bürgschaft, bei der der Bürge verpflichtet ist, auf erste schriftliche Anforderung des Gläubigers (z.B. des Vermieters) die Bürgschaftssumme zu zahlen, ohne dass der Gläubiger zunächst die Berechtigung seiner Forderung nachweisen muss. Diese Form der Bürgschaft bietet dem Gläubiger eine besonders hohe Sicherheit und schnelle Liquidität im Falle eines Ausfalls oder Schadens.

Merkmale einer Bürgschaft auf erstes Anfordern:

Schnelle Zahlung:

Die bürgende Bank oder Versicherung verpflichtet sich, den Schadensbetrag auf erstes Verlangen des Vermieters auszuzahlen. Jedoch kann der Mieter innerhalb einer Frist (meist zwei Wochen) anhand juristisch einwandfreier Beweismittel belegen, dass kein Schadensfall eingetreten ist.

Hohe Sicherheit für den Gläubiger

Diese Bürgschaftsform bietet dem Gläubiger eine hohe Sicherheit und Schutz vor Zahlungsausfällen, weil die Zahlung quasi “auf Zuruf” erfolgt.

Eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten des Bürgen:

Der Bürge hat in der Regel erst nach der Zahlung die Möglichkeit, gegen die Forderung rechtlich vorzugehen, wenn er diese für unberechtigt hält.

Verwendung in der Praxis:

Bürgschaften auf erstes Anfordern werden oft in Bereichen eingesetzt, in denen schnelle finanzielle Sicherheiten erforderlich sind, wie im Bauwesen, bei großen Liefergeschäften oder auch bei Mietverhältnissen.

VORTEILE:

Für den Gläubiger:

Der Gläubiger erhält schnell und unkompliziert die Bürgschaftssumme, was seine finanzielle Sicherheit erhöht und den Verwaltungsaufwand minimiert.

Für den Mieter:

Kann als starkes Argument bei Mietverhandlungen dienen, da sie dem Vermieter maximale Sicherheit bietet.

NACHTEILE:

Für den Bürgen:

Der Bürge trägt ein höheres Risiko, da er sofort zahlen muss und erst im Nachhinein prüfen kann, ob die Forderung gerechtfertigt war.

Für den Schuldner:

Der Bürge trägt ein höheres Risiko, da er sofort zahlen muss und erst im Nachhinein prüfen kann, ob die Forderung gerechtfertigt war.

Fazit

Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern bietet dem Gläubiger maximale Sicherheit und eine schnelle Möglichkeit, seine Ansprüche durchzusetzen. Für den Bürgen und den Schuldner bedeutet sie jedoch ein höheres Risiko und eine erhöhte finanzielle Belastung im Fall einer Anforderung. Daher sollte diese Bürgschaftsform mit Bedacht und nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile eingesetzt werden.


Wie beantrage ich eine Mietkautionsbürgschaft?

Der Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft dauert nur wenige Minuten. Es wird ein Computer/Tablet oder Smartphone für die Eingabe der Daten benötigt und selbstverständlich ein Internetzugang. Eine weitere Option ist es dieses Datenblatt auszufüllen bevor Sie es an uns zurückzuschicken (Mail). Abgefragt werden: allgemeine Daten zum Antragssteller, die Höhe der Mietkaution, Adresse Mieter, Vermieter, Mietvertragsdatum und Bankverbindung.

Auf diesem Link zum Mietkautionsbürgschaftsantrag auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone klicken

1. Antragstellung

Daten eingeben

2. Bonitätsprüfung

Der Anbieter führt eine Bonitätsprüfung des Mieters durch, um dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen, sobald eine positive Prüfung vorliegt kann er den letzten Schritt des Antrags abschließen. Diese Prüfung umfasst meist eine Schufa-Auskunft und gegebenenfalls weitere Bonitätsindikatoren.

3. E-Mail Verifizierung

Sind Sie auch eine „echte Person“

4. Bürgschaftsvertrag

Bei positiver Bonitätsprüfung erstellt der Anbieter einen Bürgschaftsvertrag. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Bürgschaft, einschließlich der Höhe der Bürgschaftssumme, der Laufzeit und der jährlichen Prämie, die der Mieter an den Anbieter zahlen muss.

5. Übergabe der Bürgschaftsurkunde

Nach Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrages erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde dient als Nachweis der Bürgschaft und wird dem Vermieter übergeben. Der Vermieter hat dadurch die Sicherheit, dass die Kautionssumme durch den Bürgen gedeckt ist.

6. Laufende Zahlungen

Der Mieter zahlt die vereinbarte Prämie an den Bürgschaftsanbieter, diese Prämie beträgt 4,7 Prozent der Kautionssumme bei der EuroKaution Service EKS GmbH.

7. Inanspruchnahme der Bürgschaft

Im Falle eines Schadens oder bei offenen Forderungen kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Er stellt einen Antrag beim Bürgschaftsanbieter und weist die Berechtigung seiner Forderung nach. Der Anbieter prüft den Anspruch und zahlt die geforderte Summe an den Vermieter, sofern die Forderung berechtigt ist.

8. Beendigung der Bürgschaft

Die Bürgschaft endet mit dem Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung. Der Vermieter bestätigt die Freigabe der Bürgschaft, sofern keine Ansprüche bestehen. Der Bürgschaftsanbieter stellt die Zahlung der Prämie ein und der Vertrag wird beendet.

Dieser Prozess stellt sicher, dass sowohl Mieter als auch Vermieter eine klare und sichere Abwicklung der Mietkaution haben.


Kann man eine Mietkautionsbürgschaft auch ohne Schufa abschließen?

Ohne Bonitätsauskunft keine Mietkautionsbürgschaft. Diese Prüfung ist unverzichtbar, wenn Sie eine Mietkautionsbürgschaft abschließen wollen. Die positive Bonitätsprüfung ist die Voraussetzung dafür, dass der Bürge (R+V Allgemeine Versicherung) die Haftung für mögliche Schäden übernimmt und Sie eine Bürgschaftsurkunde erhalten, die Sie an Ihren Vermieter übergeben müssen.
Bonitätschecks sind Kostenpflichtig, bei uns erhalten Sie diesen kostenfrei – so dass Ihr Vermieter keinen Bonitätscheck mehr durchführen muss.


Wie hoch ist der Beitrag für eine Mietkautionsversicherung?

Im Allgemeinen belaufen sich die Kosten auf einen Prozentsatz der Kautionssumme pro Jahr. Hier sind einige allgemeine Richtwerte:

Prozentualer Satz: Die jährlichen Kosten liegen oft zwischen 4% und 6% der Kautionssumme. Bei einer Kaution von 1.000 Euro wären das etwa 40 bis 60 Euro pro Jahr. Bei der EuroKaution bezahlen Sie 4,7 % Ihrer im Mietvertrag vereinbarten Kaution im Jahr, aber Sie können diese auch monatlich/vierteljährlich/halbjährlich oder jährliche begleichen.

Mindestsätze: Der Mindestbetrag liegt bei 50,00 Euro pro Jahr, dass heiß bei einer Kautionssumme unter 1063,00 Euro bezahlen Sie 50,00 Euro im Jahr.


Was passiert im Schadensfall einer Mietkautionsbürgschaft?

Kündigt der Mieter das Mietverhältnis und werden bei Übergabe der Wohnung Schäden festgestellt, ist der Mieter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beseitigen und so den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Dies gilt sowohl während, als auch nach Beendigung des Mietverhältnisses. Schäden sind umgehend anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Aufgabe nicht nach, hat der Vermieter möglicherweise Anspruch auf Auszahlung solange er im Besitz der Originalen Urkunde ist. Dafür reicht der Vermieter seine Forderungen per Schadensformular ein oder kann dies auch direkt Online der Versicherung melden.

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Bei einer Bürgschaft auf nicht erstes Anfordern, wird der Schadensfall erst von unseren Experten geprüft. Geprüft auf Rechtsmäßigkeit, erst wenn dies der Fall ist kommt es zur Auszahlung.


Was ist eine selbstschuldnerische Mietkautionsbürgschaft?

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der der Bürge (Versicherung) unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners (Mieters) haftet, ohne dass der Gläubiger (Vermieter) zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss. Das bedeutet, der Vermieter kann sich direkt an die Versicherung wenden, sobald die Verbindlichkeit fällig ist.

Merkmale einer selbstschuldnerischen Mietkautionsbürgschaft:

Unmittelbare Haftung

Der Bürge haftet sofort und direkt für die Kautionsverpflichtungen des Mieters. Der Vermieter muss nicht zuerst den Mieter in Anspruch nehmen.

Verzicht auf Einrede

Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB), was bedeutet, dass er sich nicht darauf berufen kann, dass der Vermieter zunächst gegen den Mieter vorgehen muss.

Sicherheit für den Vermieter

Für den Vermieter stellt eine selbstschuldnerische Mietkautionsbürgschaft eine hohe Sicherheit dar, da er bei Zahlungsproblemen des Mieters direkt auf die Bürgschaft zurückgreifen kann.

Beispiel:

Ein Mieter zieht in eine neue Wohnung und der Vermieter verlangt eine Kaution von 2.000 Euro. Der Mieter entscheidet sich, eine selbstschuldnerische Mietkautionsbürgschaft bei einer Versicherung abzuschließen. Die Versicherung stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, die der Mieter dem Vermieter übergibt. Sollte der Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Miete schuldig bleiben oder Schäden verursachen, kann der Vermieter die 2.000 Euro direkt von der Versicherung einfordern. Die Versicherung würde dann die Zahlung leisten und sich anschließend an den Mieter wenden, um den Betrag zurückzufordern.


Tipps: wenn der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptieren möchte!

Wenn der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptiert, bedeutet das, dass der Vermieter auf einer anderen Form der Kautionsstellung besteht, meist auf einer Barkaution oder einer anderweitig direkt verfügbaren Sicherheit. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, wie man in einer solchen Situation vorgehen kann:

1. Verständnis der Gründe des Vermieters

2. Gespräch mit dem Vermieter

3. Alternative Lösungen vorschlagen

4. Rechtliche Überlegungen

5. Prüfen von Alternativen

Zusammenfassung

Wenn ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptiert, sollte zunächst versucht werden, die Bedenken des Vermieters durch Information und alternative Vorschläge auszuräumen. Wenn dies nicht gelingt, müssen entweder die geforderte Barkaution hinterlegt oder alternative Wohnungen in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, dabei immer in einem konstruktiven Dialog mit dem Vermieter zu bleiben und nach Lösungen zu suchen, die beide Parteien zufriedenstellen.

Wir haben Ihnen einen ausführlichen Informationsflyer zusammengestellt – Für Vermieter und Verwalter – Zeigen Sie diesem Ihrem möglichen neuen Vermieter um Vertrauen zu schaffen