Intelligent Mieten

Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft

Gewerbe-Mietkaution sparen – schützen Sie Ihre liquiden Mittel

Bewertung Mietkautionsversicherung
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Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft anstatt Barkaution

Im gewerblichen Bereich gibt es, anders als bei privaten Mietkautionen, keine gesetzliche Obergrenze für Mietkautionen, was wiederum die finanzielle Flexibilität Ihres Unternehmens erheblich einschränken kann. Zudem ist die Gewerbe-Mietkaution in allen Punkten frei verhandelbar.

Mit der Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft von eurokaution.de entfällt die Notwendigkeit, große Geldbeträge beim Vermieter zu hinterlegen. Stattdessen behalten Sie das Kapital für wichtige Investitionen in Ihr Unternehmen. Gleichzeitig ist Ihr Vermieter vollständig abgesichert, sodass Sie maximale finanzielle Freiheit genießen und sich voll und ganz auf Ihren Geschäftserfolg konzentrieren können – und das ohne die Belastung einer hohen Mietkaution.

OHNE Mietkaution von EuroKaution.de

15.000 € Kreditlinie

Bankbürgschaft

ROT: minus 5000,00 € Mietaval.

Ihr Mietaval würde somit 75% Ihrer Kreditline ausschöpfen.

MIT Mietkaution von Eurokaution.de

15.000 € Kreditlinie

Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft

Die Kreditlinie und Liquidität bleiben zu 100% erhalten und können somit gewinnbringend für weitere Investitionen genutzt werden.

Vorteile die den Unterschied machen

Sie entscheiden, ob Sie Ihr Geld lieber für beliebige Investitionen effizient und gewinnbringend einsetzen.

Mit unserer Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft schützen Sie Ihre liquiden Mittel.

Setzen Sie Ihre jährliche Gebühr für die Mietkautionsbürgschaft als Betriebskosten in Ihrer Steuererklärung zu 100% ab.

Sie beantragen die Mietkautionsbürgschaft ganz einfach online.

inbegriffene Rechtsauskunft zu Ihrer bestehenden Kautionsbürgschaft

Ihr Geld auf dem Kautionskonto bleibt ungenutzt und erwirtschaftet daher keine nennenswerten Erträge. Mit der Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft haben Sie jedoch die volle Kontrolle. Nutzen Sie also Ihr Geld smarter!

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Sie behalten Ihr Geld

FAQs – Antworten auf die häufigsten Fragen zur Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft

Wie hoch ist der Jahresbeitrag für Gewerbekunden?

Der Jahresbeitrag steht in Abhängigkeit zur Bonität des Unternehmen. Ab 3% der Kautionssumme jährlich, mindesten aber 150,00 €. Die Kautionssumme sollte mindestens 2500,00 € betragen.

Wie sind die Vertragslaufzeiten bei Gewerbe-Mietkautionsbürgschaften?

Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.

Kann der Antrag Widerrufen werden?

Ja, binnen 14 Tagen schriftlich und mit Rückgabe der originalen Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft in diesem Zeitraum.

Werden bei einer Gewerbe-Mietkautionsversicherung Sicherheiten verlangt?

Dies ist abhängig von der Bonitätsauskunft und der Avalsumme. Sicherheiten können in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder Bankbürgschaft hinterlegt werden.

Kann ein Verein eine Gewerbe-Mietkautionsversicherung abschließen?

Nein, dies ist leider nicht möglich.

Können Sondertexte auf in den Gewerbe-Mietkautionsvertrag aufgenommen werden?

Dies ist Grundsätzlich möglich. Auch eigene Bürgschaftsavale können benutzt werden. Sie müssen den Mietvertraglichen Abreden entsprechen. Jedoch ist unser Versicherungspartner, nicht verpflichtet die Sondertexte in einer bestimmten Formulierung zu übernehmen.

Bei welchem Anbieter wird die Bonitätsprüfung durchgeführt?

Bei der Creditreform wird die Prüfung durchgeführt.

Wer oder was ist die Creditreform?

Die Bonitätsprüfung durch den Versicherer wird über die Auskunftei Creditreform durchgeführt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmen und Existenzgründer) dort bereits registriert ist, wenden Sie sich bitte direkt an die nächstgelegene Creditreform-Niederlassung. Die Standorte finden Sie auf der Website creditreform.de.

Tipp: Wenn Sie Ihr Unternehmen bei der Creditreform registrieren lassen, haben Sie die Chance, ein vorteilhafteres Angebot für die Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft zu erhalten.

Sie haben Fragen?

Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung.

0721-619 348 80

Unsere glücklichen Kunden

Wissenswertes rund um die Kautionsbürgschaft

Bürgschaftsurkunde, was ist das?

Die Bürgschaftsurkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschaftsgebers (Versicherer) gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für den Vermieter dar.

Für wen kommt eine Kautionsbürgschaft in Frage und wer kann sie beantragen?

Eine Kautionsbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden beantragt werden. Voraussetzung ist ein positiv bewerteter Bonitätscheck.

Ist eine Kautionsversicherung eine klassische Versicherung?

Es handelt sich bei der Kautionsversicherung nicht wirklich um eine klassische Versicherung, sondern auch um eine Bürgschaft. Obwohl der Mieter bei einer Kautionsversicherung einen Vertrag mit einer Versicherung abschließt, wird nicht die Mietkaution versichert, sondern eine sogenannte Mietsicherheit gewährleistet. Für den Vermieter ist zugleich die Bonität des Mieters versichert. Der Vorteil der Kautionsversicherung ist, dass sie die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Mietvertrag übernimmt und damit die klassische Barkaution des Mieters ersetzt. Der Mieter erhält einen Versicherungsschein, der Vermieter die originale Bürgschaftsurkunde.

Kann ich auch eine bereits hinterlegte Mietkaution wieder zurückholen?

Ja, mit einer Kautionsversicherung von EuroKaution kann auch eine bereits hinterlegte Mietkaution wieder zurückgeholt werden. Dazu muss der Vermieter sein Einverständnis geben. Die Umwandlung der bar hinterlegten Mietkaution zu einer Kautionsversicherung kann ebenfalls online über die normale Anmeldung vorgenommen werden. Sobald die originale EuroKaution-Bürgschaftsurkunde dem Vermieter übergeben wurde, kann die hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden.